Nennschluss: 23.03.2025
Das Nenngeld (Reugeld) beträgt EUR 30,– und ist der Anmeldung beizulegen.
Nennung auf Formblatt 1, nur maschinengeschrieben oder PC-Ausdruck, Kopie der Ahnentafel bitte beilegen. Zugelassen werden nur Hunde, die eine vom JGHV anerkannte Ahnentafel besitzen und wirksam gegen Tollwut geimpft sind. Der Führer muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Füchse, gemäß der gültigen PO, sind mitzubringen.
Prüfungsleiter: Martin Lüdge, Hellersberg 4, 35428 Langgöns, Tel.: 06403/775785 oder 0160/3536266